Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Die von Ihnen zitierte Klausel dürfte nach der BGH-Rechtsprechung wirksam sein, da es gerade nicht um eine starre Klausel handelt („üblicherweise“).
Sofern die Klausel mir der weißen Wandfarbe – wie offenbar in Ihrem Fall – individuell vereinbart wurde, unterliegt sie nicht der Billigkeitskontrolle nach AGB-Recht. Daher wird diese wohl ebenfalls wirksam sein, da sie nicht der Rechtsprechung zu allg. Klauseln bzgl. Wandfarbe unterfällt.
Die von Ihnen unterschriebene Erklärung dürfte damit nur deklaratorischen Charakter haben. Eine Anfechtung erscheint hier nicht möglich. An der Wirksamkeit bestehen keine offensichtlichen bedenken.
Soweit die Räume renovierungsbedürftig sind, werden Sie die Arbeiten nach der summarischen Prüfung ausführen (lassen) müssen sowie alle anderen Wände weiß streichen.
Ich hoffe rotz der ungewünschten Nachricht Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Vielen Dank Herr Steininger für Ihre Antwort.
Für mich ist nicht ganz eindeutig, ob ich bei Auszug die komplette Wohnung zu streichen habe oder nur die Räume, die der "Drei-Jahres-Frist" unterliegen? Allerdings sind die Räume, die der "Fünf-Jahres-Frist" unterliegen (Wohn- und Schlafraum), gerade die Räume die in einem Gelbton gestrichen sind. Wobei der eine Raum in einem einwandfreien Zustand ist. Der Flur ist in einem Weißton und ebenfalls in einem einwandfreien Zustand.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Da es gerade um die tasächliche Abnutzung geht, werden Sie die Räume streichen müssen, die nicht in ordentlichem Zustand ist. Dies kann (da "in der Regel" Ausnahmen zulässt) auf bei einem Raum der 5-Jahres-Regel der Fall sein und nicht bei einer 3-Jahres-Frist.
Damit wäre z.B. der Flur nicht zu streichen.
Problematisch dürfte die farbe sein, hier werden Sie wahrscheinlich doch weiß streichen müssen, da Sie sich hierzu vertraglich verpflichtet haben.
Ich freue mich, Ihnen geholfen zu haben.