Einvernehmliche Änderung der Kündigungsfristen für eine Mietwohnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Unter der Voraussetzung, dass die Wohnung nicht von uns selbst gekauft wird, haben wir folgende Frage: Ist es rechtlich unbedenklich bzw. zulässig, im Einvernehmen mit dem jetzigen Eigentümer vor dem Verkauf der Wohnung an einen Dritten in Ergänzung des bestehenden Mietvertrages zu vereinbaren, vermieterseitig auf die Geltendmachung der geregelten ordentlichen Kündigungsfristen für eine angemessene Dauer oder möglicherweise auch bis zu unserem Ableben zu verzichten? Das Recht auf außerordentliche Kündigung würde dadurch nicht berührt.