Punkte im Mietvertrag und einen Zusatz im Dokument zur Wohnungsübergabe
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Guten Tag, ich beziehe eine neue Wohnung und soll folgende Punkte im Mietvertrag unterschreiben: - Die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen gemäß § 548 BGB aus diesem Vertrag wird von 6 Monaten auf 1 Jahr verlängert. - Der Mieter verzichtet wegen Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis auf die Einrede der Verjährung. ... Die Mieter verpflichten sich dem Vermieter gegenüber, die Wohnung bei Auszug ebenfalls in einem renovierungsähnlichen Zustand zu übergeben; unabhängig von der Mietzeitdauer. ... Die Mieter verpflichten sich, die hierfür anfallenden Kosten zu übernehmen.