Betriebs- und Heizkosten werden evtl. nicht weitergeleitet
Erbe B (Vermieter, nicht in dem Haus wohnhaft) behauptet auf Nachfragen des Mieters, Erbe A hätte das Erbengemeinschaftskonto, auf das die Mietzahlungen geleistet werden, gesperrt und gibt gegenüber dem Mieter an, dass er nicht in der Lage sei, den Forderungen der Versorgungsunternehmen nachzukommen, und daher schon Mahnungen erhalten habe, so dass die Versorgung mit Gas (Heizung) und Wasser wohl in Kürze eingestellt werden könnte.