Waschen in der Wohnung
vom 11.2.2009
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Vermieterin verbietet uns, eine Waschmaschine in unserer Wohnung zu betreiben. Allerdings nur mündlich, denn im Mietvertrag gibt es folgenden Passus (Formularvodruck der Haus & Grund Hessen): "$14 Waschen in der Wohnung Das Waschen und Trocknen von Wäsche in der Wohnung ist nicht gestattet. Hiervon unberührt bleiben Klein- und Handwäsche und das Betreiben haushaltsüblicher Waschmaschinen und Trockengeräte in Küche, Bad und Toilette, sofern hierdurch die Mietsache und das Wohngebäude nicht gefährdet oder andere Mitbewohner im Hause beeinträchtigt werden."