Kündigungsausschluss rechtens nach §575 und neuem Mietrecht von 2001?
vom 16.9.2004
15 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Juni 2004 einen unbefristeten Mietvertrag ("Hamburger Mietvertrag für Wohnraum") mit einem Kündigungsausschluss unterschrieben. Zitat:"Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2004 und endet frühestens am 31.05.2006." Der Kündigungsausschluss wurde nicht weiter begründet.