Folgende Punkte sind in den WG – Mietverträgen erfasst, die der Mieter unterschrieben hat: + Der Mieter hält die gegebene Mülltrennung + entsorgung, sofern möglich, als bindend an. + Abwendung und Minderung eines drohenden Schadens, insbesondere auch ausreichende Maßnahmen gegen das Aufkommen von Ungeziefer, ordnungsmäßige Beseitigung von Abfällen und Unrat (Müll, Scherben, Küchenreste usw.) in (nicht neben) die aufgestellten Mülltonnen, von sperrigen oder leicht brennbaren Stoffen durch Verbrennen oder Beförderung außerhalb des Grundstücks. + Trockenhaltung der Fußboden, insbesondere in der Nähe von Wasserzapfstellen und -behältern, Vermeldung von Beschädigungen der Gas-, Be- und Entwässerungsanlagen elektrischer Anlagen und sonstiger Hauseinrichtungen, Vermeidung von Verstopfungen der Gas- und Entwässerungsanlagen Wöchentliche Reinigung von Gängen, Treppenhaus, Küche, Bad, WC, Wohräumen und zum Hausstand gehörenden Geräten.