Kettenmietvertrag, ungültige Kündigung, Nachforderung, Verjährung
beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller / Saarbrücken
Es läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil zum Schluss eines jeden Kalendarmonats unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. ... Der Kündigung hatte ich weder schriftlich widersprochen noch diese schriftlich bestätigt. ... Kann meine Unterlassung eines Widerspruchs zur Kündigung als Einwilligung ausgelegt werden ?