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1.513 Ergebnisse für kündigung auszug

Nebenkosten - aKontozahlung rechtens?
vom 28.3.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Guten Tag, zurzeit bin ich mit folgenden, zwei Problemen konfrontiert: Im Januar bin ich nach fristgerechter Kündigung vom Bonner Umland in den Frankfurter/Mainzer Raum umgezogen. ... Beim Auszug habe ich in drei Räumen die Rauhfasertapete erneuert, da in diesen Räumen nicht zu duldende Farben (rot und blau) für den Anstrich verwendet worden waren.
Rücknahme Eigenbedarfskündigung
vom 30.12.2011 30 € Historischer Preis
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Hallo, ich habe meinem Mieter Ende November eine ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs (der auch nicht anfechtbar ist) ausgesprochen. ... Neben der Kündigung hatte ich auch eine Mietaufhebungsvereinbarung angeboten - Auszug spätestens Ende Februar. 2 Wochen später erhielt ich aufgrund der Freistellung eines Kollegen ein sehr kurzfristiges Angebot meines Arbeitgebers für eine neue Stelle, für die ich jedoch wieder an den Hauptsitz meines Arbeitsgebers ziehen muss (zum 1.1.). ... Auch mir entstehen durch die - nun eigentlich nicht mehr notwendige Kündigung/Mietaufhebung unnötige Kosten (Entschädigung, Provisionsgebühr, Renovierung, Umzug, Malerarbeiten).
Zu welchem Termin kann gekündigt werden?
vom 5.11.2004 10 € Historischer Preis
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Es läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. **) Die Kündigung muß schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an. ***) **) Vgl. §§565, 565a BGB im Anhang (wortgetreuer Auszug aus dem Gesetzestext). ... Ist eine dreimonatige Kündigungsfrist die für den Vertrag geltende Zeit, da zum Zeitpunkt der Kündigung das Mietverhältnis noch keine 5 Jahre bestanden hat, oder ist hier die Kündigungszeit schon auf 6 Monate verlängert?
Heilung Formfehler Eigenbedarfkündigung
vom 20.11.2016 73 € Historischer Preis
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Beim AG habe ich die Räumungsklage verloren, weil laut Meinung des Gerichtes zwei Formfehler in der Kündigung waren. In der Kündigung wurde jedoch geschrieben: "Nun verhält es sich so, dass ich ab dem III. ... Aufgrund der Notwendigkeit habe ich nun eine erneute Kündigung ausgesprochen, überlege aber trotzdem gegen das Urteil des AG in Berufung zu gehen.
Schönheitsreparaturen / Endrenovierung ... Quotenregelung trotzdem wirksam?
vom 13.11.2004 15 € Historischer Preis
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Des weiteren ist eine Quotenregel vermerkt, in welcher steht, dass ich mich bei Auszug vor Ablauf der Fristen in gewisser Höhe (steht genau mit Prozentsätzen drin) beteiligen zu habe. ... In meinem Mietvertrag steht nämlich des weiteren, dass bei Auszug sämtliche von mir angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Bodenbeläge und Tapeten (!) ... Schriftlich habe ich von ihm nur eine Bestätigung der Kündigung zum 31.12.2004 (inkl.
Nach Wohnungskündigung Schadensersatzforderung
vom 16.6.2011 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Gutachten), ist diese Wohnung nach unserem Auszug nicht mehr vermietbar; zumindest nicht legal. Zu erwähnen ist noch, dass die Vermieterin bisher eine ordentliche und eine außerordentliche Kündigung rechtlich nicht durchsetzen konnte. ... Dementsprechend ergeben sich folgende Fragen: 1.Ist eine fristlose Kündigung rechtlich begründet?
Kündigung zwecks Eigenbedarf zur gewerblichen Nutzung
vom 26.8.2020 für 35 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Folgende Situation: ich wohne im Haus meiner Eltern und habe dort in der Einliegerwohnung das Büro meiner GmbH (Software-Entwicklung). Auf dem Nachbargrundstück baue ich aktuell mein Haus, in welches ich privat einziehe. Auf dem gleichen Grundstück, auf dem mein Haus entsteht, steht ein weiteres kleines Haus (80m² Wohnfläche), welches zur Zeit vermietet wird.
Kündigungsfristen bei Auszug wegen Schwerbehinderung und Modernisierung
vom 26.3.2006 20 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren.Das Mietverhältnis besteht seit 25 Jahren.Wurde damals als normal vorgefertigtes Formular ausgefüllt.Bei Mieter und Vermieter handelt es sich um Privatpersonen.Nun soll die Wohnung modernisiert werden(alle Fenster ausgewechselt).Meine Frau ist nun schwerbehindert geworden(Pflegestufe 3).Der Vermieter lebt noch in einer Welt,wobei er meint,solche Arbeiten müßten nicht schriftlich angekündigt werden und ein paar Tage vor Beginn der Arbeiten reicht eine kurze Information aus.Eventuell sollen die Arbeiten sogar in wochenlanger Eigenarbeit durch den Vermieter und seine Bekannten selbst durchgeführt werden,obwohl Kostenvoranschläge verschiedener Firmen eingeholt werden sollen.2 Fenster wurden bereits letztes Jahr bei uns durch den Vermieter und sogenannte Feierabend-und Wochenendarbeiter selbst ausgewechselt,wobei wir uns nur kurzfristig darauf einließen,da eine Firma in maximal 2 Tagen diese Arbeiten durchführen sollte.Daraus sind dann in der Heizungsphase Oktober,November über 3 Wochen geworden(Chaos,Kälte und Dreck in der Küche und dem Gäste WC,da schräge Dachfenster mit Holzverkleidungen ).Wir wohnen im 1.Stock und eine steile Treppe führt hinunter zur Haustür.Da meine Frau schwerstbehindert ist und soweit nicht mehr laufen kann,allerdings jeden Tag laut ärztlicher Behandlung 1 Stunde an der frischen Luft mit dem Rollstuhl ausgefahren werden muß,ist dies durch die Treppe nun auch fast unmöglich geworden,da hier leider nichts rollstuhl-und behindertengerecht eingerichtet ist und wird.Ich bin außerdem durch ein schweres Hüftleiden erwerbsunfähig.Die Arbeiten des Fenstertausches sollen übrigens noch Unbedingt dieses Jahr erledigt werden laut Auskunft des Vermieters,da die starke Verteuerung des Bezuges von Öl für die Heizung des Hauses steuerliche Entlastungen und Zuschüsse für den Vermieter beim Fensteraustausch mit sich bringt.Ist dies Unsinn ?? Nun meine Fragen: Wie sieht es nun mit den Kündigungsfristen nach 25 Jahren und den vorher beschriebenen Problemen aus ?? Kommen für uns 3 Monate wegen der Schwerbehinderung meiner Frau in Betracht ??