Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für die gestellte Frage.Erlauben Sie mir zunächst, meine Anteilnahme über den Gesundheitszustand Ihres Lebensgefährten auszudrücken.
In Ihrem Fall gibt es gute Chancen, das Ende des Mietverhältnisses hinauszuzőgern.Wenn nämlich die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter zu einer unzumutbaren Härte führt, dann kann er der Kündigung des Vermieters widersprechen.
Mit der so genannten "Sozialklausel" können Sie sich auch gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Voraussetzung ist, dass die Kündigung für den Mieter, seiner Familie oder einen Haushaltsangehörigen eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interesse des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.
Den wichtigsten Härtegrund nennt das Gesetz ausdrücklich: „Fehlender Ersatzwohnraum".
Gemeint sind die Fälle, in denen der gekündigte Mieter keine neue Wohnung zu zumutbaren Bedingungen findet.Eine angemessene Ersatzwohnung muss auch insbesondere nach Größe und Ausstattung eine angemessene Unterbringung für alle Familienmitglieder gewährleisten- daher sind in Ihrem Fall insb.der Gesundheitszustand der Mieter zu berücksichtigen. Die entsprechenden Härtegründe sind also bei Ihnen - bedauerlicherweise-gegeben.Wegen der gesundheitlichen Einschränkungen ist es schwieriger, einen barrierefreien Ersatzwohnraum zu finden.Es liegt ein Härtefall vor.
Widersprechen Sie der Kündigung schriftlich und verweisen Sie auf diese besondere Härte. Dann können Sie noch in angemessener Zeit eine neue Wohnung suchen,die Ihren Bedürfnissen entspricht.Sie können nicht sofort zum Auszug gezwungen werden, Sie können sich aber natűrlich auch nicht endlos auf die Klauel berufen.
Für die Wohnungssuche wünsche ich viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen aus Bielefeld
T.Asthoff
Sehr geehrte Fragestellerin,
zutreffend weist ein Kollege ergänzend darauf hin, dass viele Widersprüche gegen Kündigungen unzulänglich begründet sind,auch wenn sie in der Sache zutreffend sein mőgen. Daher ist anwaltlicher Rat bzw. eine Überprüfung oft empfehlenswert- schliesslich kommt es dann noch auf das Verhältnis zum Vermieter an.
Erlauben Sie der Vollständigkeit halber noch den Hinweis, dass auch die Eigenbedarfskündigung selbst genau geprüft werden kann, ob nämlich deren Voraussetzungen überhaupt- "Eigenbedarf" - vorliegen. Dies steht jedoch auf einem anderen Blatt und ist eine andere Frage.