Mietvertrag gewerblich Wellnessanlage
vom 5.8.2024
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Ich bin Mieter für einen Massageraum in einer Saunaanlage in einem Seebad. Seit zwei Jahren biete ich dort mit meinem Team Massagen an. Ich kann nur von den Gästen, die in der Saunaanlage sind profitieren also kein externer Gast kann rein in die Massagepraxis.