Es ist eindeutig, dass wir als Mieter weder in der Lage noch dafür zuständig sind, diese Mängel zu beheben. Trotzdem droht uns eine "Nutzungsuntersagung", sollte der Vermieter die Mängel binnen einer bestimmten Frist nicht behoben haben. ... Meine Frage ist, ob es vor diesem Hintergrund möglich wäre, vom Vermieter Ersatz für Schäden zu verlangen, die aus einem erzwungenen Umzug entstünden und falls ja, ob es schlau wäre, schon jetzt beispielsweise unsere Miete nicht mehr an den Vermieter zu zahlen, sondern bis zur Klärung der Lage auf einem separaten Konto zu parken.