Mietrecht erleichterte Kündigung nach 573 a BGB
vom 20.1.2014
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Sind die gemachten Angaben in der Kündigung nach § 573 a BGB überhaupt ausreichend für eine wirksame Kündigung? ... Bis wann kann der Kündigung daher widersprochen werden? ... Muss der Mieter den Vermeiter auf die Unwirksamkeit der Kündigung innerhalb einer Frist hinweisen, oder kann er theoretisch einen Tag vor Kündigungseintritt darauf aufmerksam machen, dass er nicht auszieht, da die Kündigung unwirksam ist?