Mietvertrag im Todesfall
vom 30.7.2016
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Im Vertrag steht folgender Zusatz: Befristeter Kündigungsausschluss: Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.04.2017 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. ... Der Mievertrag ist von beiden Mietern unterschrieben worden. Nun ist im Juli 2016 der Ehemann überraschend verstorben und die Ehefrau hat versucht die Wohnung zum Oktober zu kündigen.