Mietverhältnis um 5 Jahre verlängert - wie sind nun die Kündigungsfristen?
vom 29.5.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Ein Ehepaar hat eine Wohnung gemietet.Das Mietverhältnis hat 2000 begonnen.Es wurde zunächst auf 5 Jahre abgeschlossen und verlängert sich wieder um 5 Jahre,wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.Heuer im Jahr 2007 wollen die Mieter eine Wohnung kaufen.Können sie das Mietverhältnis vorzeitig kündigen?