Renovierung bei Auszug nach 2 Jahren
Wir haben im Haus lediglich das Wohnzimmer mit einem hellen, angenehmen Beschton gestrichen. ... Im Mietvertrag steht unter § 4 Nr. 6"Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses durch die Abnutzung durch den Mieter bedingten erforderlichen Schönheitsreperaturen auf eigene Kosten durchzuführern. ... Hinsichtlich der in § 14 Ziffer 1 genannten Fristen für die Ausführung von Schönheitsreperaturen gilt als vereinbart, dass es sich insoweit nur um eine Richtlinie handelt, d.h. von den genannten Fristenzeiträume kann abgewichen werden, wenn der zustand der Mieträume die Einhaltung dieser Frist nicht erfordert." § 14 Ziffer 1: "Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreperaturen verpflichtet, und beabsichtigt der Vermieter, nach Beendigung des Mietverhältnisses bauliche Veränderungen, insbesondere Modernisierungsmaßahmen durchzuführen, ist der Mieter zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung anstelle der geschuldeten Leistung verpflichtet."