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Forderungen ISTA nach Hausverkauf

17. April 2021 14:05 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Soll ich eine Forderung als Erbe ohne zu grundlegenden Vertrag einfach bezahlen?

Als Alleinerbe sind Sie für die Verpflichtungen verantwortlich, einschließlich Verträgen. Wenn der Vertrag gültig ist, müssen Sie die Forderungen begleichen, unabhängig vom Eigentümerwechsel des Hauses. Es ist ratsam, den Vertrag anzufordern und zu prüfen, ob die Forderungen gerechtfertigt sind. Falls der Vertrag gültig ist, sollten Sie zahlen und den Vertrag dann schnellstmöglich kündigen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Vater verstarb am 21.8.2019 und nach knapp einjährigem Hin und Her bin ich Alleinerbe des Nachlasses geworden. Mein Vater hat im Februar 2018 ein Mehrparteienhaus, das von einer übergeordneten Immobilienverwaltung zusammen mit vielen weiteren Wohnungen und Häusern in dem Stadtteil verwaltet wird, verkauft.
Seit geraumer Zeit kriege ich nun Post von ista, einem Unternehmen, das Nebenkostenablesegeräte vermietet und abliest, in denen Miete für die Warmwasserzähler und elektronischen Heizkostenverteiler des oben genannten, verkauften Haus gefordert werden. Ich habe ärgerlicherweise lange nicht darauf reagiert und vor kurzem dem Unternehmen mitgeteilt, dass das Unternehmen im Jahre 2018 an einen mir unbekannten Eigentümer verkauft wurde und dass ich die Forderungen damit als hinfällig betrachte. Nun habe ich Post vom Mahngericht bekommen bei dem eben jene Rechnung geltend gemacht werden soll.

Aufgrund des etwas kompliziert abgelaufenen Nachlassverfahren und der chaotischen Natur meines Vaters habe ich kaum Unterlagen, insbesondere fehlt mir der entsprechende Mietvertrag mit ista auf den sich bezogen wird.

Nun meine Frage, sollte ich beim Mahngericht Widerspruch einlegen oder sollte ich die sich derzeit nur auf knapp 150€ belaufende Rechnung bezahlen und versuchen den Mietvertrag ausserordentlich so früh wie möglich zu kündigen? Gibt es sonst noch Alternativen?

Vielen Dank im Vorraus.

17. April 2021 | 14:36

Antwort

von


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Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:

Ob Sie hier besser zahlen sollten, oder widersprechen, hängt davon ab, was genau Ihr Vater mit der ISTA vereinbart hatte: Sollte der Mietvertrag gültig sein und die Forderungen in Grund und Höhe bestehen, wären Sie als Alleinerbe verpflichtet, diese Rechnungen zu begleichen. Der Eigentümerwechsel des Objektes hat damit nichts zu tun, da der Vertrag nur zwischen der ISTA und Ihrem Vater geschlossen wurde.
Lebensnah ausgelegt gehe ich einmal davon aus, dass dieser Vertrag auch wirksam war/ist, so dass es aus Kostengründen sicherlich sinnvoll wäre, sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen, ggf. eine Abschrift des geschlossenen Vertrages zu verlangen, und dann zu zahlen
Sollte es sich um Ansprüche aus 2018 handeln, wäre auch noch keine Verjährung eingetreten.

Ich würde an Ihrer Stelle folgendermaßen vorgehen: Nehmen Sie Kontakt mit der ISTA auf, lassen sich den Vertrag vorlegen, und prüfen Sie, ob die geltend gemachten Forderungen sich damit decken.
Dann kündigen Sie schnellstmöglich, um nicht noch weitere Kosten entstehen zu lassen. Möglicherweise kann man ja auch eine Einigung finden.

Sollten sich jedoch nach Sichtung des Vertrages Ungereimtheiten ergeben, ggf. auch bzgl. der Höhe der Forderungen, widersprechen Sie , und achten Sie dabei auch auf die Frist, diese beträgt ab Zustellung zwei Wochen.

Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

RAin Müller


ANTWORT VON

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