Auszug aus Mietwohnung: Schönheitsreparationen, Ablöse, Nachmieter!
vom 23.4.2009
45 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Ablöse: Ich möchte für die damals gezahlte Ablöse (Küche, Einbauschränke) sowie die für die Schallmauer entstandenen Kosten als Ablöse für den Nachmieter einfordern. Die Hausverwaltung teilte mir heute mit, dass ich keinen Anspruch auf eine Ablöse, v.a. für die Schallmauer, einfordern kann. ... Im Kündigungsschreiben hatte ich der Hausverwaltung angeboten, eine Auswahl solventer Nachmieter zu finden.