MIetvertrag: Kündigungsausschluss
Sehr geehrte Damen und Herren, unser Vermieter hat uns nun einen Standard-Mietvertrag vorgelegt (siehe Anfrage vom 02.06.2005 http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietvertrag-mit-Mindestlaufzeit__f4818.html). Bei §2 Mietdauer steht folgendes: "Der Mietvertrag beginnt am 01.07.2005..." "Die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von 5 Jahren ab Vertragsbeginn auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird."