Da wir leider in der Vergangenheit die Erfahrung machen mussten, dass unsere Vermieterin auf Mängelbeseitigungen und auch sonstige Anfragen etc. nicht reagierte, sondern den beim Mietvertragsabschluss anwesenden Makler (der allerdings nur für den Abschluss des Mietvertrages zuständig war, so steht es im Mietvertrag) mit diesen Anfragen "beauftragte", wobei die Mängel nicht beseitigt worden sind, da die Vermieterin kein Geld hätte, haben wir die Befürchtung, dass Sie auf unsere Bitten, einen Wohnungsbesichtigungstermin für die Übergabe der Wohnung zu vereinbaren, nicht eingeht.