Mietrecht - Eigenbedarfskündigung
Weiter meinte die Maklerin, dass ich beim Grundbuchamt nachfragen solle ob die neue Eigentümerin überhaupt schon im Grundbuch eingetragen war als die Kündigung geschrieben wurde. ... War die Kündigung wirklich nie gültig oder braucht man nicht Handschriftlich zu unterschreiben.? ... INFO: die Eigentumswohnung wurde verkauft und die neue Eigentümerin hatte dann gleich den Eigenbedarf angemeldet.