Da wir das Haus entweder zum 1.04. oder zum 1.05.2007 beziehen, werde ich mich um einen Nachmieter bemühen" Erst später erfuhr ich von einer Nachbarin, dass für mich nur eine 3-monatige Kündigungsfrist gilt. ... Ein paar Tage später hatten wir ein erneutes Telefongespräch in dem es um die Renovierung ging; als ich ihn damit konfrontierte, dass ich nicht vorhabe die Wohnung zu renovieren, weil in meinem Mietvertrag starre Fristen vereinbart worden sind, ist der Verwalter sehr ungehalten geworden: er sagte, dass ich zwar bezüglich der nicht bestehenden Renovierungspflicht Recht habe, aber dass er mir unter diesen Umständen die schriftliche Kündigungsbestätigung zum 31.03.2007 verweigern würde. 1.