Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Einen vertraglichen Anspruch gegen Sie in der geltend gemachten Höhe sehe ich hier zunächst nicht.
Für dessen Bestehen wäre die Gegenseite beweispflichtig, nach Ihrer Schilderung ist hier eine entsprechende Einigung über eine Zahlung für den Mehraufwand aber nicht erfolgt.
Wenn Ihr Verhalten rund um den Vertragsschluss als Pflichtverletzung zu wärten wären, etwa weil kein ausreichender Grund für die Nichtanmietung vorlag, könnte die Gegenseite jedoch ggf Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen.
Hierzu müsste die Gegenseite jedoch einen entsprechenden Schaden erlitten haben und diesen nachweisen können. Dies scheint nicht ausgeschlossen, ob dieser jedoch über der Summe von einer Monatsmiete oder nicht liegen würde, ist aus der Ferne nur sehr eingeschränkt zu beurteilen.
Insofern könnten Sie die Gegenseite zunächst auffordern, den der Forderung zugrunde liegenden Vertragsschluss oder einen kausalen Schadenseintritt nachzuweisen.
Das Schlimmste was hier passieren könnte wäre entweder, dass die Gegenseite den Eintritt eines Schadens/Mehraufwandes nachweisen kann der diesen Betrag übersteigt, auch wenn hiervon aus der Ferne eher nicht auszugehen sein wird, oder dass Sie die getroffene Absprache nicht beweisen können und die Gegenseite Sie aus Verärgerung doch nicht aus dem Vertrag entlässt.
Wie ich Sie verstehe, gibt es hierzu keine schriftlichen Beweise. Bei einem solchen Vorgehen würde die Gegenseite aber natürlich auch eine Pflichtverletzung gegen den Neumieter begehen, da Sie ja den Vertrag nicht erfüllen kann wenn die Wohnung noch an Sie vermietet ist.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jannis Geike
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