Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Die Zeiträume müssen auf das Mietende lauten, da bis dahin auch der alte Mieter die Nebenkosten schuldet, weil erst zu diesem Zeitpunkt das Mietverhältnis beendet ist. Also 31.1.2012.
2. Wenn hier der neue Mieter bereits ab dem 01.02. das Mietverhältnis eingegangen ist, ist die Abrechnung auf den 01.02. zu datieren, da ab diesem Zeitpunkt der neue Mieter die Miete samt Betriebskosten schuldet. Etwas anderes gilt, wenn hier eine Vereinbarung dahingehend getroffen wurde, dass der alte Miete noch die Miete samt Nebenkosten schuldet, weil er die Wohnung verspätet zurückgegeben hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann wäre zu 1.) die am 23.01.2012 abgelesenen Werte (Heizung und Wasserstände etc.) so zu stellen und bewerten, als wenn die Wohnung am 31.01.2012 abgenommen und übergeben worden wäre?!
Zu 2.)
Das Problem der verspäteten Übergabe basiert auf Schuldlage des alten Mieters. In Absprache mit dem neuen Mieter wurde der Anbahme- und gleichzeitig Übergabetermin auf den 06.02.2012 gelegt. Erst an diesem Tage wurden erst alle Zähler abgelesen!
Könnte man im Übergabeprotokoll vereinbaren, dass der alte Mieter eine NK-Abrechnung bis 05.02.2012 bekommt und der neue mit den o.g. Ablesewerte beginnend ab dem 06.02.2012? Oder welcher Zeitraum muss hier für die am 06.02.2012 abgelesenen Werte (als auch alle übrigen Betriebs- und Nebenkosten ) bestimmt werden?
1. Nein, theoretisch müssen Sie nochmals zum 31.01. die Werte ablesen und diese Werte der Abrechnung zugrunde legen. Bis zum 31.01. schuldet der Mieter grundsätzlich die Nebenkosten.
2.Ja, Sie sollten im Abnahmeprotokoll vereinbaren, dass der alte Mieter bis zum 05.02. die Nebenkosten zu tragen hat.