Mir wurde bereits mündlich mitgeteilt, daß demnächst die Kündigung meines Mietverhältnisses erfolgt, da Eigenbedarf vorliegt (die Umwandlung in eine Eigentumswohnung ist wahrscheinlich schon erfolgt, wurde mir aber nicht schriftlich mitgeteilt). Leider habe ich gelesen, daß die Sperrfrist (Kündigungsbeschränkung) von mindestens 3 Jahren nicht gilt, wenn " die Eigentümergemeinschaft zunächst ein Mehrfamilienhaus kauft und anschließend jedem Eigentümer eine Wohnung zugeteilt wird." daraus ergeben sich meine Fragen: Muß ich, falls ich die Kündigung akzeptiere, innerhalb der gesetzlichen Frist ausziehen oder habe ich auch ein Recht auf eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Jahren?