Mein verstorbener Lebensgefährte hatte 11 Jahre eine Mietwohnung ,wo ich auch gemeldet war.Ich möchte die Wohnung weitermieten, die Vermieterin verlangte aber zuerst die 3monatige Kündigung um dann mit mir einen neuen Mietvertrag abzuschließen.Nun will sie mir aber die Wohnung nicht mehr weitervermieten,(da ich das Erbe ausschlage, darf ich die noch fehlende Miete (2x) für die Zeit der Kündigungsfrist nicht bezahlen).Ich bin ausländische Staatsbürgerin,mein Lebensaufenthalt ist vorwiegend in meinem Heimatland und ich habe daher 6 Monate Frist für die Erbausschlagung, d.h. bis Ende Juli) .Ob das der einzige Grund ist, bezweifle ich. Nun sehe ich im Mietvertrag, dass der Mieter nach 10 Jahren eine 12monatige Kündigungsfrist hat und ich automatisch nach dem Tod meines Lebensgefährten in das Mietverhältnis eingetreten bin und ein neuer Mietvertrag hiefür nicht hätte abgeschlossen werden müssen und der alte Mietvertrag hätte nicht gekündigt werden müssen. War die verlangte 3monatige Kündigung(1.März- 31.Mai),sie erfolgte 1,5 Monate nach dem Ableben meines Lebensgefährten, überhaupt gültig?