Reparatur eines Stallgebäudes - Kostenübernahme durch den Mieter
In einem vor 13 Jahren abgeschlossenem Mietvertrag über eine Wohnung (Reihenhaus ähnlich) mit eigenem Zugang und abgeschlossenem Hof haben wir im Mietvertrag festgeschrieben: "Der Vermieter überlässt dem Mieter einen Garten und drei Abstellräume für den Zeitraum dieses Mietvertrages (ohne Mietzins; gegen Übernahme jeglicher anfallender Kosten hierfür durch den Mieter) zur Nutzung." ... Als wir unseren Mieter darauf hinwiesen, dass er jegliche Kosten zu übernehmen hätte, ließ er uns über seinen Anwalt wissen: "Investitionen unserer Mandantschaft in den Erhalt des Nebengebäudes sind nicht geschuldet. ... Eine solche einseitige Änderung des Mietvertrages ist nicht zulässig."