hallo. wir sind eine hausgemeinschaft mit 2 parteien. dieses jahr steht die anschaffung einer neuen heizung an (bisher gas). nun wurde das nachbargrundstück von einem bekannten gekauft. dieser hat sich eine hackschnitzelheizung (über kfw subventioniert) gekauft und uns angeboten, diese heizung mit zu finanzieren. die finanzierung dieser heizung erfolgt über eine beteiligung an den kosten des brenners, der zu legenden fernwärmeleitung, wartung etc. über den kilowattpreis. der kilowattpreis liegt deutlich unter dem gaspreis. über die wärmelieferung bzw. die beteiligung an der heizung soll ein hieb- und stichfester vertrag ausgefertigt werden, der uns vor allen möglichen geschehnissen wie verkauf des nachbargrundstückes, streitigkeiten, ausfall der heizung etc. schützen soll. der vertrag soll notariell oder von einem anwalt begutachtet werden. meine frage nun im vorfeld: das haus auf dem nachbargrundstück, wo die heizung steht, ist nach den neuesten energiesparrichtlinien restauriert worden. unser haus (bj. ca. 1800) entspricht nicht dieser norm. unser nachbar schlägt nun aus kostengründen vor, keine zähler zur einzelnen abrechnung zu installieren, sondern die gesamten kosten durch 2 zu teilen. hierzu nun die frage: ist es empfehlenswert, die abrechnung so zu gestalten oder sollten wir, auch wenn ein geprüfter vertrag vorliegt, die installation von zählern vorziehen. ich hoffe, ich habe das problem plausibel erklärt und sie können mir weiter helfen. vielen dank im voraus. guido schmidt