Was bedeutet der Begriff "Miete"
vom 25.9.2012
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Dann wird von unberechtigter Mietminderung seitdem Herrn Alpes geredet usw... Meine Fragen sind eigentlich nur, was das Wort "Miete" in <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 543 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">§ 543 BGB</a> denn nun bedeutet, muss ich bei einer Kündigung mit anschliessender Räumungsklage aufgrund Zahlungsverzuges also fehlender Miete jetzt die Netto Miete mit den Umlagen angeben, oder reicht die Bruttomiete aus ? ... Dann kann man offensichtlich nach zwei Monaten kündigen. wie ist das aber bei einer Mietminderung ?