wurde vom ersteigerer meines Hauses ohne Räumungsbeschluss aus diesem, Wohnung und Firmengebäude, durch erschleichen des zutritts, austauschen von schlössen, ausgesperrt. an dem tag, als dieser den zuschlagsbeschluss erhalten hatte. die von meiner seite herbeigerufene polizei hatte diesen noch unterstützt und ihn mitgeholfen mich aus dem haus raus zubekommen. ich habe das haus 15 jahre bewohnt, war aus persöhnlichen gründen einige monate fast ein jahr, im ausland. welches hier nicht öffendlich dargelegt werden kann. als zurück gekommen, wurde ich wegen einer anzeige und offenen Geldstrafe in haft genommen. da ich diese beim wiederkommen nicht bar und hatte bezahlen konnte. jedoch durch wertgegenstände die sich im haus befanden, wohl hätte bezahlt werden können. in der haft wurde das haus versteigert. davon nichts wusste. bin nach der haft ~130 tage, am 4.5. wieder im haus eingezogen mich dort auch wieder angemeldung. der zuschagsbeschluss wurde dem ersteigerer am 19.5. zugestellt. (im Grundbuch wurde diese im November eingetragen.) die Gegenstände welche sich im Haus befanden, wert 30 -40000€, und ich dann aus finanziellen gründen gar nicht abholen konnte. mit denen auch kein Geld verdienen konnte, da es sich, ua. um Maschienen Material Gerüst fürs ausgeübte handwerk handelte hat dieser nach einigen wochen an andere Handwerker veräußert. mit diesen, und dem Standort, hätt ich die möglichkeit gehabt, in nur kurzer Zeit wieder gutes Geld verdienen können und geregeltes einkommen erziehlen können. so jedoch ohne Maschienen arbeitslos und auf Sozielhielfe angewiesen, habe zwei jahre benötigt um so ein Stand zu bekommen wie ich damals gehabt hätte. mandatsbeteiligung bis bgh wird nicht ausgeschlossen. ist nich auch ein schmerzensgeld und inmaterieller schaden zu erstatten?