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4.329 Ergebnisse für kündigung jahr

Tatsächliche Wohnfläche abweichend zur Angabe des Vermieters
vom 14.2.2008 50 € Historischer Preis
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Schreiben folgende Nettokaltmiete: 112qm x 6,00€/qm = 672€ Weitere Informationen: - unsere tatsächliche Nettokaltmiete war bis Jan. diesen Jahres 655€ - in der Zeitungsanzeige des Vermieters, durch die wir auf die Wohnung aufmerksam wurden, stand als Wohnungsgröße 115qm - in der Betriebskostenabrechnung (Mitte Juli 2007) für unsere Wohnung veranschlagt der Vermieter 90qm (die Differenz zu den sonst genannten 115qm machte uns nicht stutzig, weil der Vermieter meinte, er kommt uns „bei der Betriebskostenabrechnung wg. der großen Wohnung entgegen“) - auf einem kopierten handschriftlichen Zettel des Vermieters, überreicht begleitend zum Mietvertrag, sind 115qm Wohnungsgröße vermerkt - auf dem Mietvertrag ist die Wohnfläche nicht aufgeführt!
Tapeten abreisen / Streichen
vom 28.4.2009 38 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner alten Wohnung die ich nach 5 Jahren Mietzeit aufgelöst habe, stellt sich der Vermieter nun quer und verweigert die Rücknahme seines Eigentums (Wohnung) weil das Kinderzimmer seiner Ansicht nach renoviert werden muss, bzw. die Tapeten abgerissen werden sollen und die nackten Wände übergeben werden.
Schönheitsreparaturen nach kurzer Mietzeit
vom 11.10.2004 50 € Historischer Preis
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Die Kündigung ist bestätigt. ... Ich soll jeden kleinen Schaden beheben und die ganze Wohnung streichen bzw. lackieren, selbst die Eingangsschwelle der Tür, die offensichtlich schon seit Jahren unlackiert ist. ... Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich; in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre. 2.
Wohnungsübergabeprotokoll ohne Mängel - Abgeltungsklausel rechtmäßig?
vom 1.7.2013 60 € Historischer Preis
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Nach meiner Kündigung Ende Juli zu Ende Oktober habe ich den Vermieter darauf angesprochen, was ich nach seiner Meinung an meiner Wohnung (Mietdauer 4,5 Jahre; 70 qm) renovieren müsse. ... Lackierarbeiten): 7 Jahre. ... Räumen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 1/6 der Kosten auf Grund dieses Kostenvoranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, 2/6, länger als 3 Jahre, 3/6, länger als 4 Jahre, 4/6, länger als 5 Jahre, 5/6 der ausgewiesenen Kosten. - Liegen die Schönheitsreparaturen für übrige Nebenräume (ink.
Renovierung bei Auszug komplett nötig?
vom 28.9.2015 25 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit nach Ablauf folgender Zeiträume seit Mietbeginn oder nach Durchführung der letzten Schönheitsreparatur auszuführen: in Küchen, Bädern, Duschen – alle 3 Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten, offenen Balkonen und Loggien – alle 5 Jahre in anderen Räumen (wie z.B. Boden, Keller, Abstell- und Hobbyräumen sowie Garagen) – alle 7 Jahre. ... Endet der Mietvertrag infolge schuldhaften Verhaltens des Mieters, und würde dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen, so haftet der Mieter für die dadurch entstandenen Schäden; insbesondere für den Mietausfall, der durch das Leerstehen der Mieträume oder dadurch entsteht, dass im Falle der Neuvermietung nicht die bisherige Mietzeit erzielt werden kann.
Muss ich eine komplette Endrenovierung durchführen?
vom 18.11.2010 25 € Historischer Preis
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Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter dadurch entsteht, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht oder nur zu einem geringen Mietzins vermietet werden können. ... Nach dem das Mietverhältnis ca. 1 Jahr bestand, habe ich jeweils zwei Wände in der Küche (rot), im Wohnzimmer (rot) und im Kinderzimmer (gelb) farbig gestaltet. Weiterhin habe ich teilweise verschmutzte Wände, Anfang dieses Jahres, neu geweißt.
Bleibe ich auf meine Kosten bei den Mietern sitzen, wenn die Hausverwaltung sich quer
vom 5.11.2009 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
...stellt? Sehr geehrte Anwälte, ich besitze eine ETW und eine Exmieterin akzeptiert nun die Umlagenabrechnung nicht. Mein Anwalt hat bereits die Hausverwaltung wegen einiger Posten angeschrieben und die Exmieterin sozusagen "beruhigt" Der Mieterverein monierte die weitergeleitete Abrechnung der Hausverwaltung unter anderem wegen "Sonstiges" und Vermischung von Gewerbe, sowie die Kosten für den Hausmeister, der offenbar garnicht existiert.
Gültigkeit der Schönheitsreparaturklausel
vom 5.1.2010 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen fachmännisch durchzuführen, sobald und soweit dies objektiv notwendig ist, in der Regel aber, wenn für Küche, Bad und WC (Nassräume) 3 Jahre (= 36 Monate) und für alle sonstigen Räume 5 Jahre (= 60 Monate) seit Vertragsbeginn bzw. seit der letzten vollständigen, fachmännischen Herrichtung der Mieträume nach Vertragsbeginn verstrichen sind. ... Individualvereinbarungen – Anlage 3 Ergänzung zu §16 – Renovierung bei Auszug: Sollte die Mietzeit weniger als fünf Jahre betragen, verpflichten sich die Mieter, spätestens vier Wochen vor dem Mietende (am besten direkt mit der Kündigung) schriftlich mitzuteilen, ob sie bei Auszug selbst renovieren oder nur den dafür fälligen Kostenanteil bezahlen wollen. ... Wollen die Mieter bei Auszug vor einer Zeit von fünf Jahren nicht renovieren und den dafür fälligen Kostenanteil bezahlen, so verpflichten sich die Mieter, fünf Arbeitstage vor dem Mietende die Wohnung komplett zu räumen, damit bis Mietende die Renovierung möglich ist.
verspätete Kautionsverrechnung mit falschem Angebot - was tun?
vom 10.7.2013 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Folgende Problematik: -eine Altbauwohnung zum 01.10.2004 bezogen -fristgerechte Kündigung per Einschreiben am 20.09.12 zum 30.12.2012 (keine Kündigungsbestätigung erhalten), Auszug schon zum 06.12.12 (Fotos von allen Räumen vorsichtshalber gemacht) -keine Information/Rückmeldung vom Vermieter (VM) - dieser auch telefonisch mehrfach nicht (wollend) erreichbar -nach angeblich mehreren Anrufversuchen und angeblich 4 nicht zustellbaren Briefen seitens VM (jedoch mit funktionierendem Nachsendeauftrag bei der Post) - Brief vom Obergerichtsvollzieher (OGV) mit Aufforderung zur Schlüsselübersendung (der Brief jedoch dann gleich ankommt) -daraufhin telefonischer Kontakt mit VM mit bitte um persönlicher Wohnungsübergabe mit Protokoll -nach mehreren Ausreden über eine gerade nicht mögliche persönliche Übergabe der Wohnung seitens VM, Schlüssel per Einschreiben (am 16.01.13 erhalten) dem VM zukommen lassen -am 12.02.13 Post vom OGV mit neun DIN-A4-seitiger Mängelbeseitigungsaufforderung (fach- und sachgerecht gemäß Vorschriften des Malerhandwerks) mit Frist zum 27.02.13 erhalten -darin enthalten komplette Sanierung/Renovierung der 2-Raum-Altbauwohnung 68m² (alle Altbaukastendoppelfenster + Balkontür (zusammen 30-flügelig), alle Fensterbretter + neueres Küchenfenster, 5 Innentüren, alle alten Glieder-Heizungskörper inkl. ... Reinigungsarbeiten an einer mind. 10 Jahre alter EBK, usw.
Vermieterin möchte die Kaution für einen längeren Zeitraum einbehalten
vom 27.8.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir sind im Februar 09 dieses Jahr in unsere Wohnung eingezogen und dachten dass wir in Ruhe und Frieden leben können. ... Da das Verhältnis sehr angespannt war und immer noch ist, haben wir uns entschlossen fristgerecht zu Kündigen zum 30.09.09 Seit der Kündigung passieren Dinge die unsere Vermieterin vorher nie getan hat, wie um 07:05 h Garten gießen obwohl es Nachts geregnet hat (geht ja auf das Allgemeinwasser), oder werden wir jeden Morgen auch Wochenende zwischen 05:00 -05:30 h geweckt, da in ihrer Wohnung Türen zugeschlagen werden, der Fernseher wird so laut betrieben, dass wir jedes Wort ohne Probleme hören können, oder gibt fremden Leuten unsere geheime Telefonnummer heraus ohne zu fragen usw.