Untervermietung; Untermieter zahlt nicht; Fristlose Kündigung
vom 29.3.2024
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Bereits vor einigen Monaten habe ich eine FristGERECHTE Kündigung ausgesprochen. Nachdem weiter nicht gezahlt wurde (mehr als 2 Monatsmieten) habe ich nun eine FristLOSE Kündigung ausgesprochen.