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4.329 Ergebnisse für kündigung jahr

ungenügende Heizung
vom 11.2.2010 30 € Historischer Preis
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Zur eigentlichen Frage: Ich möchte erreichen, in keinem Fall eine Heizungsnachzahlung wie in den letzten Jahren zu bekommen. ... Ich möchte gerne fristlos ausziehen (ich wohne im April 6 Jahre in der Wohnung.
Schönheitsreparaturen bei Auszug laut BGH nötig?
vom 26.3.2007 35 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwälte, ich bin am 01.08.2005 in meine Wohnung eingezogen, ziehe Mitte Mai diesen Jahres aber wieder aus (also habe ich weniger als 2 Jahre in der Wohnung gewohnt). ... Der Heizkörper im Wohnraum ist alle 5 Jahre zu lackieren. ... Während des Mietverhältnisses hat der Mieter daher Renovierungen in den von der Rechtssprechung anerkannten Zeitfolgen durchzuführen: Nassräume alle 3 Jahre Wohnräume alle 5 Jahre Nebenräume alle 7 Jahre 4) Hinsichtlich der durchzuführenden Renovierungen und Schönheitsreparaturen sind die Vereinbarungen des § 13 dieses Vertrages zu beachten.
Keine Renovierungsarbeiten aufgrund starrer Fristenklausel
vom 20.9.2006 20 € Historischer Preis
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Folgende Klauseln haben wir im Mietvertrag, die wir nachstehend zitieren: § 10 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume: (2) Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in Küchen und Bädern und Duschräumen, alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Endigt das Mietverhältnis vor Ablauf dieser Fristen und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten.
Bitte Mietvertrag prüfen!
vom 24.1.2014 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von einem Jahr auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist frühestens nach Ablauf dieses Zeitraums zulässig, d.h. zum31.07.2015. Von dem Verzicht bleiben die Rechte des Vermieters zur Mieterhöhung und die Rechte der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. 2.2 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gem. § 573 c BGB. § 4 dieses Mietvertrages bleibt davon unberührt. 2.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss dem anderen Vertragspartner bis zum 3.
Schönheitsreparaturen (Dübellöcher) und Schäden vom Vormieter
vom 27.4.2011 30 € Historischer Preis
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Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen ( wie in §7 Absatz 2 aufgeführt) aufgrund eine Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgaben zu bezahlen : Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten die bei Ausführung der Arbeiten durch einen Fachbetrieb zu ortsüblichen Preisen entstehen, an den Vermieter; liegen sie länger als zwei Jahre zurück 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%. Für diejenigen Arbeiten, für die §7 Absatz 2 eine verlängerte Ausführungsfrist von zehn Jahren gilt, gelten folgende Prozentsätze: Länger als ein Jahr 15%, länger als zwei Jahre 20%, länger als drei Jahre 30%, länger als 4 Jahre 40%, länger als 5 Jahre 50%, länger als sechs Jahre 60%, länger als sieben Jahre 70%, länger als acht Jahre 80% länger als neun Jahre 90%. ... Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter für den Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters eine Zeitlang leer stehen oder billiger vermietet werden müssen.
(Rückwirkende) Mietminderung u.a. wegen erheblichen Baulärm
vom 29.4.2015 65 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Rechtsanwälte, meine Lebensgefährtin und ich bewohnen seit März 2014 eine 2,5 Zimmer, in einem Mehrparteienhaus, in Süddeutschland. Schon mehrfach gab es dabei Probleme mit unserem Vermieter, da dieser zwei Einstellungen in sich und auch verbal nach außen trägt: 1) Er sei Eigentümer und könne hier tun und lassen wie und was er wolle. 2) Er möchte zu jedem Zeitpunkt die vollständige Miete auf seinem Konto wissen. Fall 1 - Fehlende Handläufe Während unser Einzugsphase, renovierte der Vermieter das Treppenhaus.
Schönheitsreparaturen und Renovierung bei Auszug
vom 26.1.2007 25 € Historischer Preis
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D.h. ich werde bei Auszug 2 Jahre und 4 Monate in der Wohung gewohnt haben. ... Ein beauftragter der Hausverwaltung hat die Wohung nach meiner Kündigung besichtigt und eine anteilige Renovierung von ca. 60% der Wohung verlangt (bezogen auf die qm Anzahl). ... Die Zeitfolge beträgt in der Regel: bei Küche, Bad und Toilette - 3 Jahre bei allen übrigen Räumen - 5 Jahre.
Mietvertrag Studentenwohnheim
vom 2.11.2012 55 € Historischer Preis
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Vor Einzug wollte ich dafür eienen eigenen Vertrag machen, da wurde ich abgelehnt, da es für den Vermieter ein zu großer Aufwand wäre wenn jeder Mieter einen eigenen Anbieter hätte und außerdem hätte er sich erst "vor kurzem" für 2 Jahre an seinen Stromanbieter gebunden.
Mietrückstände/ Mahnverfahren
vom 11.4.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Guten Tag, unser Sohn hat für gut 1 Jahr in einer WG gewohnt und war dort nach kurzer Zeit Hauptmieter.Da die Mitmieter nur sehr unregelmäßig zahlten, hat er teilweise die Mieten nicht vollständig und auch eine Nebenkostenabrechnung nicht beglichen.
mietminderung und umsatzentschädigung
vom 16.7.2009 50 € Historischer Preis
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hallo, bin selbständig,habe 3 bäckereien und folgendes problem. habe eine filiale in einem plus markt mit einem gültigen mietvertrag bis 31.01.2010. anfang april diesen jahres habe ich informationen erhalten, wonach der plus markt in einen netto markt umgebaut werden soll.dafür sei die schließung des gesamten marktes vom 09.05 bis einschließlich 18.05.2010 notwendig .weder der netto markt noch der vermieter haben mich darüber in kenntniss gesetzt.daraufhin haben wir den vermieter telefonisch kontaktiert,Die schwester des vermieters ( die als sekretärin des vermieters fungiert) hat uns weder einen Ratschlag noch eine lösung des problems geben können oder wollen;sie müsse sich vorher mit ihrem bruder darüber unterhalten war ihre kurze antwort.als wir nach einer woche noch keine nachricht von seiten des vermieters hörten,riefen wir wieder an-ohne ergebniss.wir mußten also unsere verkaufsstelle für 10 tage schließen ,was natürlich auch gleichzeitig 10 tage unsatzeinbuße mit sich führt.ein schreiben meinerseits wegen mietkürzung und umsatzentschädigung wurde abgelehnt mit der begründung ich hätte im Vorfeld den vermieter informieren müssen(was ich ja auch 2mal telefonisch gemacht habe)der vermieter hat seinen anwalt eingeschaltet.daraufhin habe ich 2 mietzahlungen einbehalten . frage 1 habe ich anrecht auf mietminderung-umsatzforderung frage 2wie stehen meinen chancen wenn es zu einem prozess kommt frage 3muß ich mir jetzt einen anwalt holen frage 4nach der wiedereröffnung des marktes wurde im markt backwaren eines großbäckers zu spottpreisen angeboten,was natürlich zu starken umsatzeinbußen im meiner verkaufsstelle führt.der markt vor der eröffnung hatte keinen backwaren ,sonst hätte ich ja auf keinen fall einen mietvertrag unterzeichnet mit freundlichen grüßen