Wohnung gemietet ab 01.07.2006 Mietvertrag endete am 30.04.2008 nach fristgerechter Kündigung. ... Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit bei allen anderen Nebenräumen länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 14,28% der Kosten aufgrund des Kostenvoranschlages, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 28,57%, bei mehr als 3 Jahren 42,85%, bei mehr als 4 Jahren 57,14%, bei mehr als 5 Jahren 71,42% und bei mehr als 6 Jahren 85,71%. Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit für Fenster, Türen, Heizkörper, Versorgungsleitungen und an Einbaumöbeln länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 16,66% der Kosten aufgrund des Kostenvoranschlages, nach 2 Jahren 33,33%, nach 3 Jahren 50%, nach 4 Jahren 66,66%, nach 5 Jahren 83,33%.