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4.329 Ergebnisse für kündigung jahr

Mietwohnung Schönheitsreparatur vor Modernisierung
vom 10.1.2024 für 45 €
Guten Tag, ich wohne seit 8 Jahren in einer Wohnung von einer Baugenossenschaft, die ich jetzt gekündigt habe. ... Bei der Wohnungsbegehung durch die Hausverwaltung gestern (6 Wochen nach meiner Kündigung) erfuhr ich, dass die Wohnung modernisiert wird.
Schönheitsreparaturen/Renovierung bei Auszug
vom 12.10.2006 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, ich habe kürzlich meinen Mietvertrag zum 31.12.2006 gekündigt, bin erst vor gut 2 Jahren (am 01.10.2004) eingezogen. ... Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: - in Küchen, Bädern und Duschen: alle 3 Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre alle 5 Jahre durchzuführen - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, - in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre. ... Stützung der Miete bis zum Jahr 2009 mit 0,51 Euro/qm Wohnfläche, sodass Ihre Miete vom 01.10.2004 bis 31.12.2009 4,94 Euro/qm Wohnfläche beträgt.
Mietminderung wegen Balkonsanierung aufgrund Grauschimmelbefall
vom 30.5.2017 70 € Historischer Preis
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Für mich kommt einschränkend hinzu, daß ich beruflich durch Teilnahme an Mehrschichtsystem den Zeiten für Arbeiten und Lüftung nur eingeschränkt ausweichen kann, fehlende Lüftungsmöglichkeitenn während der Sommermonate und Südlage der Wohnung werden m.E. zu einer schnellen Aufheizung und zusätzlicher Belastung führen, trotz vor Jahren ausgeführter Fassadendämmung und hellem Außenanstrich.
Wirksame Befristung meines Mietverhältnisses?
vom 12.8.2016 35 € Historischer Preis
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Das würde für mich als Mieter aber lediglich die Konsequenz haben, dass ich in 3 Jahren evtl. ausziehen müsste. ... Eine ordentliche Kündigung ist aufgrund gegenseitigen Verzichtes erstmalig mit Wirkung zum Ablauf des Monats zulässig. 4. ... Das bedeutet: Eine Kündigung sollte frühestens zum Ablauf der vereinbarten dreijährigen Mietzeit möglich ist.
Verbindliche Vereinbarung zum Auszug eines Mieter bei Eigenbedarfskündigung möglich?
vom 19.11.2009 33 € Historischer Preis
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Guten Abend, ich möchte eine Eigentumswohnung verkaufen, die noch vermietet ist. Die Interessenten wollen meist selbst einziehen, möchten aber nicht riskieren, dass bei einer Eigenbedarfskündigung der Klageweg beschritten werden muss, was ja dauern und teuer sein kann! Soweit ich weiß, darf ich jedoch vorher ja auch nicht kündigen, da kein Grund vorliegt.
Schönheitsreperaturen / Malerarbeiten bei Auszug
vom 18.2.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Der Mietvertrag stammt aus dem Jahr 1987 und wurde noch von meinem verstorbenen Mann unterschrieben. Die Wohnung bedarf Schönheitsreperaturen, so wurden die Fenster z.B. in den letzten 20 Jahren nicht gestrichen und auch die Küche wurde schon länger nicht mehr gestrichen. ... Endet das Mietverhältnis und sind zu diesem Zeitpunkt Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so ist der Mieter, sofern er gem. § 4 Nr. 8 die Schönheitsreparaturen trägt, verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die letzten Schön¬heitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20 % der Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter; liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40 %, länger als 3 Jahre 60 %, länger als 4 Jahre 80%.
Renovierungspflicht bei Auszug– BGH-Urteil Az VIII ZR 361/03
vom 3.4.2005 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hier sind unsere Angaben: - Beginn des Mietverhältnisses: 01.08.2002 - Kündigung voraussichtlich zum: 31.08.2005 - Wohnungsgröße: 4 Zimmer, ca. 100 qm, Miete aktuell ca. 800,00 € kalt - Mieter: 2 Erwachsene, Nichtraucher - Mietvertrag einer Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) mit "Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB), Fassung 1996" als Vertragsbestandteil - Die Regelungen zu Renovierungsarbeiten finden sich in den AVB: Nr. 4 Erhaltung der Mietsache Nr 4 (1) Der Mieter hat die Mietsache [...] schonend und pfleglich zu behandeln, ordnungsgemäß sauber und von Ungeziefer frei zu halten. [...] ... Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume – gerechnet ab Beginn des Mietverhältnisses – auszuführen: in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre spätestens alle vier Jahre durchzuführen, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre. ... 6.Falls wir wegen Unwirksamkeit der Klausel nicht zu Schönheitsreparaturen bzw. zu einer Endrenovierung verpflichtet sind: Empfiehlt es sich, zusammen mit der fristgerechten Kündigung der Wohnung auf die Unwirksamkeit der Klauseln hinzuweisen und die Vermietergesellschaft aufzufordern, diese Unwirksamkeit anzuerkennen?