Welche Renovierungspflichten, in welchem "einwandfreiem" Umfang haben wir wirklich?
vom 8.5.2008
20 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, Anfang Januar bekamen wir die Kündigung unserer Wohnung wg Eigenbedarf. ... In der Regel werden Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen fällig: In Küchen, Bädern und Duschen all 5 Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre In einer Zusatzvereinbarung steht unter Bodenbelag: §25 Obwohl der Wohn,-Ess- und Flurbereich eine Bodenverfliesung hat, wird ausdrücklich vereinbart, dass der Wohnbereich grundsätzlich mit Teppichbooden zu versehen ist. ... Wir wohnen hier genau 3 Jahre, können Sie mir bitte, anhand der hoffentlich ausreichenden Informationen, sagen, welche Renovierungspflichten, in welchem "einwandfreiem" Umfang wir wirklich haben?