Ärger nach Auszug (Schönheitsreparaturen)
vom 3.5.2005
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Vereinbarungen zwischen Vor- und Nachmieter haben für den Vermieter keine Gültigkeit. --- Jetzt mein Anliegen: Wenn ich richtig verstanden habe, dann ist dies ein starrer Fristenvertrag und ich hätte eigentlich nicht renovieren müssen. Obiger § wurde mir als Anlage zu einem "Standard-Haus- und Grundbesitzerverein-München" Mietvertrag vorgelegt. ... Es gibt keinen Nachmieter, seine Tochter zieht ein.