Zwangsversteigerung Wohnrecht? Mieterhöhung?
beantwortet von
Rechtsanwalt Mirko Ziegler / Rostock
Der diesbezügliche Mietvertrag wurde durch eine "Mietvereinbarung" v. 15.12.1980 ergänzt, die jedoch sinngemäß eher eine Nutzungsvereinbarung im Sinne eines Wohnungsrechtes ist. ... Nebenkosten: Die vertragliche Vereinbarung sieht vor, dass die Nutzerin alle aus Haus und Grundstück entstehenden laufenden Kosten wie Grundsteuer, Sielgebühren, Strom, Wasser, Schornsteinfeger, Feuerkasse etc. selbst trägt. ... Aufgrund des verwandtschaftlichen Verhältnisses ist nach meiner Meinung kein üblicher Mietvertrag gewollt, sondern ein unter Verwandten übliches, für den Eigentümer nur kostendeckendes Wohnungsrecht.