Wohnungseigentümergemeinschaft Teilungserklärung
vom 18.3.2021
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Die Teilungserklärung hat folgenden Passus: VIII.Instandsetzung_ und Versicherungen Der Wohnungseigentümer ist verpflichtet, die in seinem Sondereigentum und in seiner Sondernutzung stehenden Teile des Gebäudes oder einer Anlage auf seine Kosten instandzuhalten und instandzusetzen. ... Die Instandhaltungsverpflichtung des Wohnungseigentümers umfaßt ferner den Anstrich a.)der offenliegenden Leitungen jeder Art, b.)der Wohnungs- bzw. ... Ich würde gerne erfahren, wie dieser Passus der Teilungserklärung auszulegen ist?