ich habe die betriebskostenabrechnung 2007, ende nov. 2008 erhalten, es handelt sich um ein gebäude, private und geschäftl. nutzung, nach meiner info müssen die kosten welche auf gewerbl.nutzflächen entfallen erst bereinigt werden.(LG aachen,Az.7S116/04 habe ich am 8.12.08, den ersten widerspruch eingelegt, dann nochmal alles angesehen, es wurden noch einige differenzen, unter betriebskosten: unterteilt in einzelne pos.wurde immer auf eine gesamt nutzfläche von 439 qm verteilt, nur bei kaltwasser + kanalabrechnung wurde auf 133 qm verteilt, bei den brennstoffkosten -heizöl- wurden nur summen angesetzt, liegen keine einkaufsrechnungen bei, habe die rechnungen u. a. vom brennstoffverbrauch angefordert, dann wurde eine pos.breitbandkabel 506,00 €, auf 5 wohneinheiten umgelegt, auch nicht klar, habe hierzu dann nochmal widerspruch am 31.12.08, hierzu eingelegt. von der hausverwaltung ist nie ein schreiben zu meinem widersprüchen gekommen. am 27.7.09, wurde der nachzahlungsbetrag (lastschriftverfahren) abgebucht. wie soll ich mich weiter verhalten.? ich möchte vorab die lastschrift von meiner bank wegen widerspruch zurückgehen lassen. kann ich das?