Mietkündigungsrecht für e.V. als Vermieter
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Wir besitzen als gemeinnütziger Verein ein Haus, das wir gerne vorerst an Privatpersonen vermieten möchten. Die Frage ist ob wir ein Kündigungsrecht auf Eigenbedarf haben, wenn wir später mal Mitarbeiter von uns oder behinderte betreute Menschen (betreutes Wohnen) dort wohnen lassen wollen, denen wir es dann auch wieder vermieten würden.