Sehr geehrte Damen und Herren, unser Verein beabsichtigt ein Haus zur Eigennutzung zu kaufen, in dem ein Mieter wohnt, der einen unbefristeten Mietvertrag mit befristetem Kündigungsausschluss zwischen dem 1.8.2008 (Mietbeginn) und dem 1.8.2013 hat. ... Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 1.8.2013 (Datum handschriftlich eingefügt) für Mieter und Vermieter zulässig. ... Kündigungsfristen zu 1.a) Die Kündigungsfrist beträgt für den Mieter 3 Monate, für den Vermieter 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Mietobjektes weniger als 5 Jahre vergangen sind, 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Mietobjektes 5 Jahre vergangen sind, 9 Monate, wenn seit der Überlassung des Mietobjektes 8 Jahre vergangen sind, jeweils zum Ende eines Kalendermonats.