Ein Vermieter macht Schadensersatz für einen 3-monatigen Mietausfall nach fristloser Kündigung des Mietvertrages (Zahlungsverzug) geltend. ... Meine kleine Sammlung: „Ein Mietausfallschaden nach fristloser Kündigung […] wegen Zahlungsverzuges kann vom Vermieter nur geltend gemacht werden, wenn er seine Schadensminderungspflicht zur Weitervermietung nicht verletzt hat. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gericht die Erfüllung seiner Schadensminderungspflicht im Einzelnen darzulegen, der Mieter hingegen ist zum Mitverschulden des Vermieters darlegungs- und beweisverpflichtet.“ „Hierfür ist es erforderlich, dass der Vermieter im Rahmen des Schadensersatzprozesses im einzelnen darlegt, welche Weitervermietungsbemühungen er unternommen hat, wobei auch eine Rolle spielen kann, inwieweit der Wohnungsmarkt angespannt ist, was sodann dafür spricht, dass eine Weitervermietung ohne weiteres möglich gewesen wäre.“ ::: Landgericht Köln, Urteil vom 27.1.1998, Aktenzeichen 12 S 283/97. ::: auch LG Frankfurt, Urteil v. 01.08.2000, 2/11 S 71/2000, ZMR 2000, S. 763.