Nachträgliche Änderung Teilungserklärung bei verschiedenen Wohnblocks
vom 26.10.2019
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Vereinbarung kann ausnahmsweise entbehrlich sein Eine zustimmende Vereinbarung aller Eigentümer ist ausnahmsweise entbehrlich, soweit die Änderung allein das Sondereigentum einzelner Wohnungen betrifft. a. ... Dann brauchen nur die Eigentümer des betreffenden Wohnblocks der Änderung in der Teilungserklärung zustimmen (BGH RPfl. 1979, 130)." Quelle Ende Ist es demnach möglich, die Teilungserklärung nur mit Zustimmung aller Eigentümer des oben beschriebenen Hauses Ost ohne die Zustimmung der Eigentümer von Haus West durchzuführen ?