Mieterangelegenheit
vom 2.3.2016
30 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Ein Mieter hat beim Auszug vor 5 Monaten aus meiner Mietwohnung einen Schaden zurückgelassen. Ich habe dem Mieter wenige Tage nach dem Auszug eine Frist von 2 Wochen zur Schadensbeseitigung gestellt. ... 4) Im Mietvertrag heißt es: "Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache verjähren entgegen §548 Abs. 1 BGB in zwölf Monaten nach Rückgabe der Mietsache."