Die Teilungserklärung ist diesbezüglich neutral gehalten. Es steht dort: „Die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Bewirtschaftungskosten (z.B. für Wasser, Abwasser, Strom, Rücklagen für Instandhaltung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hausverwaltung, Wartungskosten) tragen vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen die Wohnungs-/Teileigentümer im Verhältnis der Miteigentumsanteile. ... Die so festgestellten Kosten trägt der betreffende Wohnungs-/ Teileigentümer allein".