Schönheitsreparaturen / Herstellung des Ursprungszustandes bei Auszug
vom 1.10.2004
15 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sind bei Beendigung des Mietverhaeltnisses Schoenheitsreparaturen noch nicht faellig im Sinne von Nr. 5 Abs. 2 AVB, so hat der Mieter an das Wohnungsunternehmen einen Kostenanteil zu zahlen, da die Uebernahme der Schoenheitsreparaturen durch den mieter bei der Berechnung der Miete beruecksichtigt worden ist. ... Soweit der Mieter noch nicht faellige Schoenheitsreparaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhaeltnisses durchfuehrt, ist er von der Zahlung des Kostenanteils befreit. ... Im Mietvertrag ist geregelt, dass der urspruengliche Zustand der Wohnung wiederhergestellt werden muss, die Nachmieterin moechte die Holzdecken und das Parkett nicht, muessen wir das nun wirklich rausreissen ??