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4.013 Ergebnisse für recht rechtlich

trotz übergabeprotokoll nachträgliche forderungen
vom 16.6.2009 40 € Historischer Preis
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mein lebensgefährte und ich stehen vor einem problem mit unserer ehemaligen vermieterin. am 15.04.2009 haben wir das von uns gemietete haus an unsere vermieterin zurückgegeben. mietanfang war der 01.09.2006 es wurde eine besichtigung gemacht mit übergabeprotokoll, das von beiden parteien unterzeichnet wurde. bei der besichtigung und der erstellung des übergabeprotokolls war auch die hausverwalterin unserer vermieterin anwesend. im übergabeprotokoll sind diverse renovierungsarbeiten vermerkt, die mit einer kautionsminderung von 500,- euro abgegolten werden sollten. unsere küche wurde für 1800,- euro vom vm übernommen. zahlung sollte im mai erfolgen. auch diese punkte wurden schriftlich im abnahmeprotokoll festgehalten und von beiden parteien unterzeichnet. der neue mieter ist bereits 2 tage nach unserem auszug in das haus eingezogen. wir sind auf sein betreiben hin extra 1 monat früher ausgezogen als ursprünglich beabsichtigt. am 12.06.2009 - fast 2 monate nach unserem auszug - ruft uns nun unsere ehemalige vermieterin an und sagt: der neue mieter riefe sie alle 2 tage an und beschwerte sich, daß es im treppenhaus schlecht riecht. sie ginge davon aus, dass unsere beiden hunde (scottish terrier), oder unsere katze den dort fest verklebten teppich mit urin verunreinigt haben und das der geruch daher stammen würde. sie hätte schon eine reinigungsfirma beauftragt und vor ort gehabt, die den teppich gereinigt hätten, aber der geruch wäre immer noch da. ferner hätte sie den teppich unten vor der treppe erneuert, aber auch das hätte nicht geholfen. weiterhin hätte sie sich einen kostenvoranschlag für die erneuerung des teppichs im ganzen treppenhaus machen lassen - stolze 2300,- euro. datiert ist dieser kostenvoranschlag auf den 03.06.2009 - 9 tage bevor sie uns überhaupt in kenntnis über den sachverhalt gesetzt hat. (besagter teppich im treppenhaus ist uralt und wurde schon viele jahre vor unserem einzug verlegt). sie verlangt nun, daß wir die bereits angefallenen kosten für den neuen teppich vor der treppe und die missglückte reinigung übernehmen. und ferner den belag des treppenhauses entweder komplett erneuern, bzw. geruchsfrei machen. das geld für die küche wurde bisher nicht bezahlt. die ausstehende kaution nach abzug der 500,- euro wurde bisher auch nicht beglichen. als ich am 30.04. nochmal im haus war, um mich mit dem nachmieter zu treffen und ihm die waschmaschine zu erklären, die er von uns übernommen hat, hat er sich nicht über schlechte gerüche beklagt, jedoch darüber dass unsere vermieterin das haus längst hätte renovieren lassen müssen, angefangen vom abgebröckelten sockel an der terassentür bis hin zu abgeblätterter farbe an allen hoftoren etc etc. die freundin des nachmieters hat ebenfalls einen hund, einen großen ridgeback, der auch am 30.04. mit im haus war. wir sind absolut ratlos was zutun ist. müssen wir diesen forderungen nachkommen? im übergabeprotokoll ist nichts vermerkt über uringestank im treppenhaus oder schlechten geruch. und es wurde auch mündlich nichts in dieser richtung bemängelt. schriftlich haben wir bisher nichts bekommen - sie hat uns nur den kostenvoranschlag für die erneuerung zugefaxt, nach ihrem anruf am 12.06., damit wir ihn uns anschauen können. für schnelle bearbeitung unserer frage wäre wir sehr dankbar. die ganze situation ist sehr unangenehm für uns.
Tapezieren bei Besenrein
vom 26.9.2009 25 € Historischer Preis
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Hallo, wir haben unser Mietverhaeltnis nach 8 Jahren gekuendigt. Mit dem Vermieter hatten wir schriftlich vereinbart, dass wir keine Renovierungsverpflichtung haben und die Wohnung besenrein uebergeben. Im Kinderzimmer haben wir im Laufe der Mietzeit die urspruengliche Raufasertapete entfernt und durch eine rosa Kindertapete ersetzt.
Rückzahlung von Kaution
vom 28.5.2008 25 € Historischer Preis
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Guten Tag, ich habe für September 2006 einen Mietvertrag abgeschlossen. Damals wurde ein Mietzins von 850,00 Euro zzgl. 180 Nebenkosten vereinbart.Da ich die Wohnung letzendlich nicht zahlen konnte, habe ich ordentlich gekündigt.Dem Vermieter hatte ich im November 4 warme Monatsmieten+ Kaution bezahlt. Leider habe ich das Ganze in bar auf das Konto eingezahlt.
fristlos Verwaltervertrag gekündigt / Herausgabe Unterlagen
vom 18.9.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, als Verwalter habe ich meinem Auftrageber den Verwaltervertrag fristlos gekündigt, da ich mir erhebliche Bedrohungen und Beleidigungen anhören musste. Die Kündigung erfolgte meinerseits per Einschr. / Rsch. gestern, und liegt dem Auftraggeber wohl heute vor. Die Unterlagen sind noch allesamt hier ( rund 3 Ordner ).
Untervermietung Zeitvertrag
vom 15.11.2008 80 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich lebe zur Zeit in Lateinamerika und habe deshalb meine Wohnung in Berlin über eine Mitwohnzentrale möbliert untervermietet. Als Untermieter meldete sich eine chinesische Fluglinie, die von der Mitwohnzentrale als "zuverlässiger Partner" angepriesen wurde. Bei Abschluss des Mietvertrages, der für ein Jahr gelten sollte, bestand die Fluggesellschaft auf einer Vertragsklausel, die die Möglichkeit einer früheren Kündigung mit einmonatiger Künidigungsfrist frühestens ab dem 31.12.2008 vorsieht.
Vertragsstrafe für den Fall der Kündigung?
vom 26.2.2008 40 € Historischer Preis
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Hallo ich brauche Hilfe, ich habe ein Mietvertrag (geltend ab den 01.02.2007) unterschrieben. Darf in den ersten drei Jahren nur unter bestimmten Bedingungen kündigen. Ab dem vierten Jahr ist ein Staffelmiete zu zahlen und darf den Vertrag "normal" kündigen unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist.
Streichen beim Auszug + Spülmaschine Reparatur
vom 22.5.2010 20 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich musste kurzfristig aus beruflichen Gründen aus meine Wohnung ziehen in dem ich knapp 2,5 Jahre wohnte. Die letzten zwei Mieter habe ich damals kennengelernt, der Herr hat die Wohnung für ca. 8 Monate gehabt, die Nachmieter war nur 4 Monate drin und als ich eingezogen war würde keinerlei Renovierungen vorgenommen. Im sommer letztes Jahr habe ich auf eigene Kosten und Bedarf, zwei Zimmer gestrichen was ca. die hälfte der Wohnung ist.
Wohnflächenberechnung des Balkons?
vom 11.5.2006 20 € Historischer Preis
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vielen dank im voraus für ihr interesse! wir sind zum 1.9.2003 in unsere wohnung eingezogen. anfang 2006 haben wir die wohnung nach langem zweifeln von einem sachverständigen vermessen lassen, der eine mehr als 10%ige abweichung der tatsächlich vorhandenen wohnfläche im vergleich zu den mietvertraglichen angaben festgestellt hat. wichtig ist dabei jedoch, dass eine mehr als 10%ige abweichung nur zustande kommt, wenn der balkon mit 25% angesetzt wird. dies hat der sachverständige auf grund der beschaffenheit des balkons auch getan (balkon ist allseitig offen, nicht überdacht, ausrichtung nach NNO, direkt gegenüber vom kinderzimmer des vermieters...) das gutachten des sachverstöndigen haben wir anschließend beim vermieter eingereicht und wir berufen uns in der korrespondenz auf das Urteil des für Wohnraummietrecht zuständigen 8. Zivilsenat des BGH vom 24. 03. 2004 - Aktenzeichen VIII ZR 133/03 - wonach somit ein Mangel an der Mietsache vorliegt, der gemäß § 812 BGB rückwirkend für bis zu 3 Jahre zur Minderung der Miete und Rückforderungsansprüchen berechtigt. wir haben beansprucht, dass sowohl die kaltmiete als auch die nebenkosten der tatsächlichen wohnfläche angepasst werden und für die bisherige mietdauer eine rückerstattung erfolgt. das gutachten haben wir zunächst aus eigener tasche bezahlt und dafür keinen ausgleich vom vermieter gefordert. mittlerweile liegt uns eine erste rückmeldung des vermieters vor, dass er mit der argumentation / dem gutachten nicht einverstanden ist. 1. der angewendete prozentsatz zur wohnflächenberechnung des balkons: seine meineung ist, dass er die "balkon-klausel" zu seinen gunsten auslegen kann und daher den maximalen satz von 50% anwenden darf. unabhängig von ausstattung / ausrichtung des balkons usw. 2. sieht er eine berechtigung für rückforderungsansprüche (nach seiner auslegeung blieben da ja nur die nebenkosten) allenfalls ab dem tag des oben genannten urteils gelten kann - nicht jedoch ab dem tag des einzugs, da dieser ja zeitlich vor dem urteil läge. in kürze wird es ein persönliches gespräch zwischen den beiden parteien geben, an dessen ende entweder kompromiss oder rechtsstreit stehen wird. um meine position besser einschätzen zu können möchte ich fragen: I.a.: in welchem maße ist punkt 1 vor gericht haltbar?
Kündigung meines gewerblichen Mietvertrages (durch Vermieter)
vom 19.5.2020 für 60 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne seit 22 Jahren in einer alten Fabrik. Von 1998- 2016 mit einem gewerblichen Mietvertrag mit dem Passus: Mit der Duldung zum Wohnen. Die gesamte gemietete Fläche beträgt 280 qm. 2007 erfolgten Eheschließung und Geburt unserer Tochter, weshalb wir auf unserer Etage ein Kinderzimmer gebaut haben (Trockenbau).
Einbau Kaminofen in Eigentumswohnung
vom 27.9.2005 35 € Historischer Preis
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Auf der Eigentümerversammlung 2004 habe ich den Antrag gestellt, den Einbau eines Kaminofens zu genehmigen. - Dieser Antrag war Bestandteil der Tagesordnung auf der entsprechenden Einladung.- Natürlich unter Wahrung aller Vorschriften und Übernahme entstehender Kosten. Da es sich um einen Altbau handelt, sind Kaminzüge bereits vorhanden. Diese bräuchten lediglich wieder geöffnet zu werden, was nach Aussage des Bezirksschornsteinfegemeisters kein Problem sei.
Wohnung am 2.Tag fristlos gekündigt /keine Rückzahlung der Kaution
vom 25.10.2010 25 € Historischer Preis
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Guten Tag! Ich wollte eine Wohnung mieten,aber ein paar sachen gefielen uns nicht.Der Vermieter hat aber versprochen, die Nässe- und Schimmelschäden im Hausflur zu beseitigen.Weiterhin hat er uns empfohlen die Heizkosten um 20€ zu erhöhen, weil der vorherige Mieter Nachzahlungen hatte.Alles OK und wir nahmen die Wohnung(unbefristeten Mietvertrag unterschrieben,Mietkautionssparbuch übergeben).Einen Tag später sprach ich zufällig mit dem Vormieter.Dieser war schockiert,weil er in einem Jahr 1500€ Heizkosten nachzahlte und die Wohnung war nie warm.Er saß mit Jacke im strengen Winter im Wohnzimmer.Die Schäden im Flur sind auch schon ewig und werden auch nicht repariert,sagte er mir!Ich rief den Vermieter an und der sagte plötzlich auch, dass die Schäden nicht zu reparieren seien(im späteren Gespräch sagte er:Ich hab kein Geld dafür und mache es nicht).
Diebstahl von Hausrat
vom 12.9.2005 50 € Historischer Preis
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Als es zum Streit mit meiner Lebensgefährtin kam, ist sie aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hat diese komplett leergeräumt, wie in einem schlechten Film. Dabei hat sie alle Gegenstände, die ich beim Einzug mitgebracht hatte - meine Fotoausrüstung, Fahrrad, Fernseher usw.- mitgehen lassen. Natürlich habe ich von diesen Gegenständen keine Quittungen mehr.
Ist der befristete Untermietvertrag gültig?
vom 19.1.2011 45 € Historischer Preis
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Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu einem befristeten Untermietvertrag für eine mobilierte Wohnung. Die Mieterin ist für mehrere Jahre im Ausland und sie hat mir einen befristeten Untermietvertrag angeboten. § 5 Mietdauer Der Untermietvertrag ist auf 11 Monate befristet, Er beginnt am 1.2.2011 und endet am 31.12.2011. Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Untermieter Schadenersatz fordern, wenn der Hauptmieter die Verzögerung zu vertreten hat.
Schadenersatz und Kaution
vom 15.8.2006 75 € Historischer Preis
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Die Mieter sind am 1.4.2001 in das Haus ein- und am 30.6.2006 ausgezogen.Die Küche (Baujahr 87) beinhaltete Kühlschrank und Spülmaschine.Beide Geräte waren beim Auszug nicht mehr vorhanden.Die Mieter behaupten, sie seien defekt geworden und entsorgt worden, weil dies beim Einzug mündlich vereinbart worden sei. Dies wird vom damaligen Vermieter (unser Vater bzw. Schwiegervater) bestritten.Die neu angeschafften Geräte haben die Mieter mitgenommen.Eine zum Geschirrspüler gehörende Verblendung wurde mitentsorgt.Im Türblatt eines Kinderzimmers befindet sich ein größeres, tieferes Loch (ca.3-5 cm).Das Waschbecken im Badezimmer (Baujahr 88 - Komplettsanierung)ist defekt -die Schüssel weist mehrere, längere Sprünge auf (nicht reparabel).Alle aufgeführten Mängel wurden dem Vermieter nicht mitgeteilt, obwohl im § 16 des Mietvertrages geregelt ist, dass Schäden im oder am Mietobjekt dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen sind.