Schöner Wohnen in Gewerbeobjekt
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Die erste Reaktion war negativ, obwohl ich ihr sagte, dass ich mich auf Glatteis begebe, wenn ich einfach ausziehe, rechtlich könnte sie dann ja sogar noch mindestens 3 Monatsmieten verlangen weil keine wirksame Kündigung vorliegt und ob ich mich auf die Kündigung von 02/2007 noch berufen könnte wage ich mal zu bezweifeln. ... Allerdings liebe ich meine Wohnung und sehe nicht ein mich auf so schwammiges Gebiet zu begeben rechtlich und finanziell sehe ich es nicht ein. ... Ebenso möchte ich die Türen nicht mehr einhängen müssen und den Schrank der, der Spülmaschine weichen musste, soll auch vom Vermieter selbst wieder an seinen rechten Platz gebracht werden.