Mietezahlungen des Bruder lächerlich
Einer der Mierben bewohnt seit 2004 einen Teil (abgeschlossene Wohnung von insgesamt 2) des Hauses, das zu Erbmasse gehört. Auf Nachfrage kam jetzt heraus, dass der Bruder bereits 2004 mit der Erblasserin (Mutter von uns vier Geschwistern) eine Vereinbarung getroffen hat, wonach er für eine Pauschale von 300 Euro die Wohnung nutzen darf. ... Ich will, dass der Bruder auszieht bzw. einen Mietzins bezahlt, der ortsüblich für eine solche Wohnung ist.